Brandschutzordnung

NEU!!! Wir erstellen die Brandschutzordnung (BSO) Teil A auch auf Ukrainisch!!!

Die Brandschutzordnung ist eine Regelung für im Objekt befindliche Personen. Sie soll helfen Brände zu verhindern, aber auch im Brandfall über das richtige Verhalten zu informieren.

In der Regel ist sie eines der ersten Mittel, welche die Brandschutzbehörde vom Objekteur fordert.
Die Richtigkeit der BSO muss spätestens alle 2 Jahre überprüft und ggf.
aktualisiert werden.

Ergänzend dazu ist der Flucht- und Rettungsplan.

In Deutschland wird die Brandschutzordnung durch die DIN 14096 geregelt.
Sie untergliedert sich in 3 Teile:

Teil A ist im Objekt für fremde Personen auszuhängen (DIN A4)

Teil B ist ein Dokument für Mitartbeiter. Diese ist allen Mitarbeitern in Papierform auszuhändigen.
Der Objekteur ist für die Dokumentation der Aushändigung verantwortlich.
Laut ASR ist dieser Teil einmal jährlich den Mitarbeitern vorzulegen.

Teil C: ist an alle Mitarbeiter gerichtet, die brandschutztechnische Aufgaben haben. Diese können Brandschutzbeauftragte, Fachsicherheitskräfte, aber auch Brandschutzkräfte der Werksfeuerwehr sein. Der Personenkreis wird im Teil C hauptsächlich über vorbeugende Maßnahmen informiert, und ist auch oft für die Prüfung auf Richtigkeit der brandschutztechnischen Dokumente (FeuerwehrpläneFeuerwehrlaufkarteFlucht- und Rettungspläne) verantwortlich.

Vorgehensweise

Für die Erstellung ist in der Regel keine Vor-Ort Aufnahme notwendig.
Benötigt werden eher allgemeine Informationen zum Betrieb, Ansprechpartnern etc.

Dies lässt sich, bis auf wenige seltene Ausnahmen,  alles telefonisch oder per E-Mail klären.
Nachdem alle Informationen vorhanden sind, erstellen wir Ihnen Ihre individuelle Brandschutzordnung.

Die Brandschutzordnung bekommen Sie dann als PDF-Datei, um sie nochmal auf mögliche Abweichungen zu prüfen.
Wenn alles richtig ist, reichen wir diese bei der Brandschutzbehörde zur Freigabe ein.

Nach behördlicher Freigabe bekommen Sie dann die fertige Brandschutzordnung von uns ausgeliefert.

Ist seitens der Behörde eine Brandschutzordnung gefordert, egal ob Teil A, B, oder C, erstellen wir diese gerne individuell für Sie. Sprechen Sie uns an!