Bestuhlungspläne

Bestuhlungspläne

Allgemeines

Bestuhlungspläne sind für Versammlungsstätten bereit zu stellen, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/SBauVO) unterliegen. Diese Verordnung ist abhängig vom jeweiligen Bundesland.

Für jede Bestuhlungsart  (Theaterbestuhlung, Bankettbestuhlung, Blocktafel) ist ein gesonderter Plan zu erstellen. Dabei sind Fluchtwegbreiten, wie auch barrierefreie Gänge zu berücksichtigen. Die Pläne sollen es Veranstaltern und Betreibern erleichtern, eine Bestuhlung unter gesetzlicher Vorgabe, bzw. Rahmen zu stellen.

Achtung: Bestuhlungspläne ersetzen nicht Flucht- und Rettungspläne, bzw. sind nicht mit diesen zu kombinieren.

Was benötigt wird:

Einen aktuellen Grundrissplan (DWG, oder bearbeitbare PDF Datei im Vektorformat).
Sollte kein Plan in Digitaler Form vorliegen, so können wir auch alte Papierpläne verarbeiten und diese scannen lassen.

Im zweiten Schritt wird der gescannte Plan von uns digitalisiert, so dass wir ihn für die Bestuhlungspläne weiter verwenden können. Dieses Verfahren ist natürlich zeitaufwändiger und damit auch kostenintensiver.

Ein Recherchieren nach digitalen Plänen kann sich also durchaus für den Kunden bezahlt machen. Jeder Plan, den Sie uns zur Verfügung stellen können, hilft uns die Bestuhlungspläne  darzustellen, wie sie letztlich sein sollen.

Sprichwörtlich: „Alles ist besser als nichts“

Maße Ihrer Möbel (Tische, Stühle, etc.).

Weiteres Vorgehen

Nach Eingang dieser Daten können wir die Pläne vorbereiten.

Evtl. bereits vorhandenene aber veraltete Pläne der Bestuhlung helfen natürlich dabei.

Anschließend werden Ihnen die Pläne zur Sichtung und Freigabe zugesendet.

Nach Freigabe erhalten Sie die gedruckten Pläne.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns einfach an!