FAQ

FAQ

Unsere FAQ’s zur Erstellung der Feuerwehrpläne, Flucht- & Rettungspläne, Feuerwehrlaufkarten, etc.

Was wird benötigt um Feuerwehrpläne / Flucht- & Rettungspläne / Brandmeldelaufkarten, etc. zu erstellen?

  • Wir benötigen aktuelle Grundrisse um das Gebäude gemäß den Vorgaben der Feuerwehr zu überzeichnen
  • Einen Aussenanlageplan zur Erstellung eines detailierten Übersichtsplans
  • Eventuell vorliegende Brandschutzgutachten (Hilfreich speziell bei Feuerwehrplänen)
  • Allgemeine Informationen zum Objekt: Betriebszeiten, Ansprechpartner im Einsatzfall, Wieviele Leute befinden sich ca. im Objekt
  • Eine tabellarische Aufstellung aller Brandmelder (speziell bei Laufkarten)

Wie lange dauert die Erstellung der beauftragten Feuerwehrpläne?

Dies lässt sich nicht allgemein sagen, da es von der aktuellen Auftragslage sowie der Größe des Objekts abhängt. 

Sind alle benötigten Unterlagen bei uns kann man in der Regel 2-3 Wochen später mit einem Freigabeplan rechnen. Dieser wird dann seitens des Kunden gegengeprüft, freigegeben oder ggf. korrigiert. 

Anschließend geht der Plan zur Freigabe an die zuständige Brandschutzbehörde. Hier lässt sich allerdings keine Zeitspanne sagen, wie lange die Behörde zur Freigabe braucht. Die variert von 24 Stunden bis hin zu mehreren Monaten. Wir pflegen einen guten Draht zu vielen Behörden, jedoch haben wir auf das Bearbeitungstempo keinen Einfluss.

Warum erhalte ich nach Erhalt der Vorab-/Freigabedateien eine Rechnung über 80% der Auftragssumme?

Wir sind ein kleines Unternehmen und immer bestrebt, gute Leistung zu fairen Preisen anzubieten.
Die Hauptarbeit für uns ist nach der Übersendung der Freigabedateien gemacht. Danach beginnt für uns eine Art „Wartezeit“.

Diese setzt sich zusammen aus der Zeit, die der Kunde zur Freigabe benötigt, zuzüglich der Zeit, die die zuständige Brandschutzbehörde zur Vorabprüfung benötigt. Siehe auch Frage 1. Daher erlauben wir uns eben die 80% der Auftragssumme als eine Art Abschlagszahlung in Rechnung zu stellen. Mehr hierzu endtnehmen Sie bitte unseren AGB’s.

Werden die gelieferten Flucht- und Rettungspläne durch die Firma ETZ montiert?

Aus Gründen der Versicherung dürfen wir leider keine Flucht- und Rettungspläne im Objekt selber anbringen.
Wir sind auch nicht mit den notwendigen Kenntnissen über Unterputz Stromkabel, Wasserleitungen, etc. ausgestattet, so dass wir auch nie wüssten, wo wir eine Schraube anbringen könnten oder nicht.
Meist ist der Hausmeister oder ein Hausmeisterservice zur Montage der richtige Ansprechpartner.

Ersetzt die Feuerwehrlaufkarte den Feuerwehrplan?

Um es kurz zu fassen: Nein. 

Die Feuerwehrlaufkarte ist für die Feuerwehr im Brandfall vorhanden, damit der Ort des Feuers bestimmt und erreicht werden kann.
Dort werden jedoch keine potentiellen Gefahren für die Feuerwehrleute selbst dargestellt. Aus diesem Grund ist im besten Fall der Feuerwehrplan sowie die Feuerwehrlaufkarte vorhanden.

Wann müssen Feuerwehrpläne aktualisiert werden?

Alle 2 Jahre müssen die Feuerwehrpläne von einer fachkundigen Person (bereich Brandschutz) auf Ihre aktualität geprüft werden. Falls keine Änderungen vorgenommen wurden oder sich die Norm für die Feuerwehrpläne geändert hat, können diese bestehen bleiben.

Sollte jedoch eine Grundrissänderung oder eine andere offensichtliche Bauliche änderung vorgenommen werden, müssen die Feuerwehrpläne auch innerhalb der 2 Jahre geprüft und evtl. geändert werden.

Wie viel kostet die erstellung der verschiedenen Pläne?

Dies lässt sich nicht konkret beantworten. Es hängt von mehreren Objekt-spezifischen Faktoren ab:
  • Um welche Art von Plänen handelt es sich?
  • Wie viele Pläne werden benötigt?
  • Wie groß ist das Gebäude?
  • Wie viele Gebäude sind betroffen?
  • Um welche Form des Gebäudes handelt es sich? (Wohngebäude, Lagerhalle, Werkshalle usw.)
  • Gibt es besondere bestimmungen vor Ort und/oder der Brandschutzbehörde?
  • Welche Ausführung der Pläne wird bestellt? (FRP: Alu-Dibond, Papier oder nach Wunsch / FW: Papier, Reiß-/Wasserfest)